Hauptpersonalräte

Die Grundlagen der Mitbestimmung in Schulen sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt. Die Hauptpersonalräte, die für jede Schulart getrennt gewählt werden, nehmen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wahr. Hauptpersonalräte sind beispielsweise zu beteiligen, wenn durch Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben des Ministeriums Auswirkungen für das Arbeitsfeld Schulen zu erwarten sind.
Die GEW ist in allen Hauptpersonalräten der Schulen mit mehreren Mitgliedern vertreten. Angaben zu Personen und deren Kontaktdaten finden Sie in den entsprechenden Verzeichnissen.
Berufsbildende Schulen
Grundschulen
Gymnasien und Kollegs
Förderschulen
Integrierte Gesamtschulen
Realschulen plus



